Schwenken und Doppelweck sind im Saarland immaterielles Kulturerbe

Schwenken und Doppelweck sind im Saarland immaterielles Kulturerbe

Audio | 27.01.2026 | Dauer: 00:02:00 | SR 3 - (c) René Henkgen

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Darauf einen frischen Doppelweck: Die beliebte Brötchenkombi gehört im Saarland jetzt auch formell zum Kulturgut. Das Kultusministerium hat sie zusammen mit weiteren Kulturgütern in das Landesverzeichnis für immaterielles Kulturerbe aufgenommen.

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