Was beim Geschenke-Umtausch wichtig ist
Audio | 18.12.2025 | Dauer: 00:00:48 | SR.de - Silke Kiefer
Themen
Kunden, die ein Weihnachtsgeschenk umtauschen wollen, weil es ihnen zum Beispiel nicht gefallen hat, sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Saarland aufmerksam. Ein automatisches Recht auf Umtausch gibt es nicht. Wer sich nicht schon beim Kauf die schriftliche Zusage geholt hat, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will.
Rückgabefrist beim Online-Kauf
Wurde das Geschenk online gekauft, ist die Rückgabe einfacher. Fast jeder im Netz oder über das Telefon geschlossene Vertrag kann binnen 14 Tagen widerrufen werden, auch dann, wenn einem der Artikel nicht gefällt.
Die Ware muss dann entsprechend zurückgeschickt werden. Wichtig dabei: Die Widerrufsfrist darf an den Weihnachtsfeiertagen noch nicht abgelaufen sein.
Weitere Informationen zum Beitrag
Zur Homepage